Bertram Schmitt ist ein deutscher Jurist mit langjähriger Erfahrung an nationalen und internationalen Gerichten. Von 2005 bis 2015 war er Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, von 2015 bis 2025 Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Schmitt ist seit vielen Jahren Autor des Standardkommentars zur Strafprozessordnung „Schmitt/Köhler“. Seit 2025 ist er Schlichter der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Schmitt ist Träger des Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
Nach dem Jurastudium und seiner Promotion in Frankfurt am Main lehrte Schmitt an der Universität Würzburg. Im Jahr 2000 wurde ihm die Honorarprofessur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg verliehen.
Schmitt hat seine berufliche Laufbahn als Richter und später Vorsitzender Richter am Landgericht Darmstadt begonnen. Überregionale Aufmerksamkeit hat der „Steinewerfer-Fall“ erlangt. Jugendliche hatten von einer Brücke über eine Schnellstrasse bei Darmstadt bis zu 8,4 kg schwere Steine geschleudert, dadurch zwei Autofahrerinnen getötet und weitere Autoinsassen zum Teil schwer verletzt.
Am Bundesgerichtshof war Schmitt zunächst Richter am für Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenat; dort war er unter anderem im Fall Kirch gegen Breuer und Deutsche Bank beteiligt.
2007 wechselte er in den zweiten Strafsenat, wo er an den Verfahren im Siemens-Korruptionsskandal sowie einer durch (mutmaßliche) Einwilligung gerechtfertigten Sterbehilfe beim Behandlungsabbruch mitwirkte.
Während der Zeit als BGH-Richter war Schmitt auch einige Jahre Mitglied in der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Eurojust in Den Haag und Ad-hoc-Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR). Am EGMR war er unter anderem an einer Entscheidung beteiligt, wonach die Gleichsetzung von Abtreibung mit Mord und dem Holocaust nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Ab 2008 bis zu seinem Ausscheiden 2015 leitete Schmitt zugleich die Pressestelle des Bundesgerichtshofs.
Am IStGH leitete Schmitt u.a. drei Hauptverfahren als Vorsitzender Richter. Im Verfahren gegen Jean-Pierre Bemba und vier weitere ging es um Zeugenbeeinflussung im Hauptverfahren gegen den früheren Vizepräsidenten der Demokratischen Republik Kongo wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Im Verfahren gegen Dominik Ongwen, dem bislang umfangreichsten am IStGH, wurden Verbrechen der Lord Resistance Army in Uganda wie Massaker an der Zivilbevölkerung, die Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten sowie die sexuelle Versklavung und Zwangsverheiratung entführter Mädchen abgeurteilt.
Im Verfahren gegen Patrice Eduard Ngaissona und Alfred Yekatom ging es schließlich um Verbrechen gegen die muslimische Zivilbevölkerung der Zentralafrikanischen Republik wie Mord, Vertreibung und Verfolgung aus religiösen Gründen. Ausserdem hat Schmitt als Richter in dem Verfahren gegen Ahmed al-Faqui Al-Mahdi, einem führenden Mitglied einer islamistischen Miliz, mitgewirkt, der wegen der Zerstörung von Weltkulturerbe in Timbuktu (Mali) verurteilt wurde.
Heute steht Prof. Dr. Bertram Schmitt als Experte für Beratungen, Vorträge und Medienauftritte zur Verfügung. Mit seiner langjährigen Erfahrung im Strafrecht und an höchsten nationalen wie internationalen Gerichten ist er ein gefragter Ansprechpartner für rechtliche und gesellschaftliche Fragestellungen.